Bedingungen

Hauptauktion und Vente silencieuse

Zweimal jährlich, im Mai und im November, führen wir je eine mehrtätige Auktion durch. Bei dieser Gelegenheit finden zwei Typen von Auktionen statt: die Hauptauktion und die Vente silencieuse.

Die Hauptauktion stellt unsere besten und anspruchsvollsten Objekte in einem Katalog zusammen und all diese Objekte werden live im Saal zugeschlagen. Die Mitbieter können für diese Objekten persönlich im Saal, aber auch schriftlich und telefonisch mitbieten.

In der Vente silencieuse sind Objekte von niedriger Wert, aber trotzdem von sehr feiner Qualität und Originalität. Die Mitbieter können für diese Objekten nur schriftlich bieten.

Katalog

Unser reichillustrierter Katalog erscheint auf Papier und ist auch online.

Die Beschreibungen im Katalog erfolgen nach sorgfältiger Prüfung und nach bestem Wissen und Gewissen durch unsere Experten. Wir garantieren im Rahmen unserer Auktionsbedingungen die Richtigkeit der Katalogangaben.

Schätzpreise

Die Schätzpreise im Katalog sind Richtwerte, die Sie darüber informieren sollen, in welcher Höhe Stuker den Zuschlag für die entsprechenden Lose erwartet. Sie basieren auf Erfahrungswerten und orientieren sich an Zuschlägen vergleichbarer Objekte der jüngsten Vergangenheit, wobei die Interessen der Verkäufer, die uns ihre Objekte zur Auktion anvertrauen, gewahrt werden.

Limitpreise

Limitpreise sind Mindestpreise, die zwischen dem Verkäufer und Stuker vor der Auktion festgelegt werden; unter dem Limitpreis darf der Auktionator ein Objekt nicht versteigern.

Vorbesichtigung

Unmittelbar vor der Auktion findet eine achttägige Vorbesichtigung statt, in der alle Objekte ausgestellt werden und die allen Interessenten Gelegenheit zur persönlichen Sichtung des Versteigerungsgutes bietet. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Auskünften zur Seite. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Zustandsbericht und zusätzliche Fotos zur Verfügung.

Ausruf, Steigerung und Zuschlag

Die Auktion beginnt mit einem vom Auktionator festgesetzten Anfangspreis (Ausrufpreis), der im Normalfall etwas unterhalb der Schätzung liegt. Falls Sie am ausgerufenen Objekt interessiert sind und bieten, erhöht der Auktionator den Anfangspreis bzw. das vorherige Gebot zu Ihren Gunsten – im Normalfall um maximal 10 %. Der Zuschlag erfolgt an denjenigen Bieter, dessen Gebot nach dreimaligem Aufruf durch niemanden mehr erhöht worden ist. Mit dem Zuschlag wird der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Stuker rechtskräftig.

Persönliches bieten

Persönliche Saalgebote werden mittels deutlicher Zeichengebung abgegeben; es werden keine Bieternummern verteilt.

Schriftliches bieten

Falls Sie am Tage der Auktion nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einem schriftlichen Höchstgebot an der Auktion teilzunehmen. Verwenden Sie dafür bitte unser Auftragsformular, das im Internet steht, oder hinten in jedem Katalog eingebunden ist und auch während der Vorbesichtigung in unseren Räumlichkeiten aufliegt. Notieren Sie darauf neben Namen und Adresse bitte Nummer und Kurzbeschreibung des Loses, das Sie interessiert, und die Höhe des Gebotes (exklusive Käuferaufgeld), das Sie maximal abgeben möchten. Der Auktionator bietet während der Auktion in Ihrem Interesse und nur so hoch wie nötig für Sie.

Schriftliche Gebote müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Auktionstag in Schriftform eingehen; Gebote unter der Hälfte des oberen Schätzpreises werden nicht akzeptiert.

Bieten über das Internet

Alle Objekte (ausser die Objekte der Vente silencieuse) werden zeitgleich über www.invaluable.com online versteigert. Es besteht somit die Möglichkeit, die Auktion im Internet zu verfolgen und nach Anerkennung Ihrer Anmeldung mitzubieten. Bitte registrieren Sie sich frühzeitig. Für alle Zuschläge, welche online (Plattform Invaluable) erfolgen, beträgt das Aufgeld für den Käufer 26%.

Als registriertet Kunde unserer Webseite können Sie sich auf unserem online Katalog Objekte merken und ein Auftragsformular direkt aufbauen, um schriftlich oder telefonisch mitzubieten. Dieses Formular müssen Sie unterschreiben und uns dann per Scan und E-Mail, Fax oder Post zuschicken. Weitere Informationen unter "schriftliches bieten" und "telefonisch bieten". 

Telefonisches bieten

Sie haben die Möglichkeit, an unseren Auktionen telefonisch teilzunehmen. Hierfür melden Sie sich bis spätestens 2 Tage vor dem jeweiligen Auktionstag schriftlich an und hinterlassen Sie die Rufnummer, unter der Sie während der Auktion zu erreichen sind. Wir werden Sie kurz vor Aufruf des gewünschten Lots anrufen und auf Ihre Weisung die Gebote im Saal für Sie ausführen. Für ein Zustandekommen der Verbindung oder für allfällige Übermittlungsfehler haftet das Auktionshaus Stuker nicht. Alle Gebote verstehen sich ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Telefonische Gebote werden ab dem oberen Schätzpreis von CHF 500.- akzeptiert. Wir bitten Sie, uns in diesen Fällen ein schriftliches Gebot abzugeben oder persönlich im Auktionssaal mitzubieten.

Zuschlag / Hammerpreis

Der Zuschlag (Hammerpreis) ist der Preis, zu dem der Auktionator das Objekt zuschlägt. Auf diesen werden noch das Aufgeld und die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Aufgeld

Auf dem Zuschlagpreis ist von allen Ersteigeren ein Aufgeld zu entrichten; dieses beläuft sich pro Einzelzuschlag auf 23%.

Mehrwertsteuer

Auf dem Aufgeld ist vom Ersteigerer die Schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) zu entrichten. Bei mit * bezeichneten Objekten ist die MWST sowohl auf dem Zuschlagpreis als auch auf dem Aufgeld zu entrichten.

Ersteigerer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration beibringen, erhalten die MWST rückvergütet.

Nachverkauf

Gleich nach der Auktion werden die Resultate auf dem Internet publiziert.

Das Auktionshaus Stuker ist berechtigt, bei Nichtverkauf an der Auktion die eingelieferten Objekte nachträglich (2 Wochen nach der Auktion) zu den vereinbarten Konditionen zu veräussern.

Zahlung und Rechnung

Ist Ihr Gebot erfolgreich, wird Ihnen nach der Auktion die Rechnung zugesandt. Der darin aufgeführte Betrag ist ohne Abzug sofort fällig.

Während der Auktion und den Abholtagen gleich nach dem letzten Auktionstag haben Sie die Möglichkeit, Ihre gekaufte Objekte direkt bar, mit Maestro- oder Postfinance-Karte in der Auktionshaus Stuker zu bezahlen und abzuholen.

Abholung und Transport

Die von Ihnen ersteigerten Objekte können noch während der Auktion oder an den auschliessenden offiziellen Abholtagen (von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) abgeholt werden. Im Interesse unserer Einlieferer können wir Ihnen Ihre Käufe erst nach Eingang der vollständigen Zahlung aushändigen.

Nach unbenutztem Ablauf der Abholungsfrist am letzten Abholtag werden unabgeholte Objekte auf Rechnung und Gefahr des Ersteigerers ein- bzw. ausgelagert, und zwar bei Firma Christ Umzüge GmbH, Murtenstrasse 85, 3008 Bern. Beachten Sie bitte Punkt 6.2 der Auktionsbedingungen.

Falls Sie Ihre Käufe aus der Schweiz ausführen, bitten wir Sie, uns vorher darüber zu informieren, damit wir für Sie die notwendigen Zollpapiere vorbereiten können. Falls Sie wünschen, dass wir Ihnen Ihre Käufe zukommen lassen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Beachten Sie bitte Punkt 7 der Auktionsbedingungen.

Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist ab letztem Abholtag wird ein Verzugszins von 1% pro Monat berechnet.

BITTE BEACHTEN SIE UNSERE VOLLSTÄNDIGE AUKTIONSBEDINGUNGEN.