Bedingungen

Erster Kontakt

Wenn möglich, senden Sie uns bitte per Post oder E-Mail folgende Unterlagen und Informationen:

  • Eine gute Fotografie des zu schätzenden Kunstobjektes
  • Informationen über den Künstler
  • Titel des Objektes
  • Signatur und Bezeichnung
  • Material, Technik, Grösse/Gewicht
  • Erhaltungszustand
  • Allenfalls bestehende Gutachten
  • Provenienz

Unsere Experten werden Sie daraufhin kontaktieren. Wertvolle Einzelstücke oder grössere Sammlungen besichtigen wir auf Wunsch hin gern an Ihrem Domizil.

Wenn Sie sich entscheiden Ihr Objekt an eine unserer Auktionen einzuliefern, werden wir Ihnen die entsprechende Schätzung vorschlagen und mit Ihnen den Limitpreis festsetzen.

Schätzung

Die mündliche Beratung und Taxierung ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich. 

Sollte es zum Abschluss eines Auktionsvertrages kommen, so werden unsere Sachbearbeiter und Sacharbeiterinnen die Objekte, die bis zum Ende der Auktion in unserem Hause verbleiben, nach professioneller Analyse in den Katalog aufnehmen. Die Verkäuferschaft erhält anschliessend einen Vertrag mit der Schätzung des Kunstwerkes zugeschickt. 

Sollten Ihre Kunstobjekte nicht in einer unserer Auktionen kommen, würden wir uns nach der Zusendung einer schriftlichen Schätzungsliste erlauben, eine Rechnung für unsere Arbeit und Bemühung zuzustellen.

Einlieferung und Transport

Die Einlieferungsfrist ist Mitte März für unsere Frühlingsauktion und Mitte September für unsere Herbstauktion.

Gerne helfen wir Ihnen den Transport mit einer Transportfirma zu organisieren. Die Kosten für den Hin- und allfälligen Rücktransport gehen zu Lasten des Einlieferers. 

Versicherung

Sobald die Objekte sich in den Räumlichkeiten von Stuker befinden, sind sie gegen Einbruch, Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schäden versichert. Die Versicherung für nicht verkaufte Objekte erlischt 60 Tage nach der Auktion. Kommen die Objekte in eine nächste Auktion, sind sie weiterhin versichert.

Vertrag

Der Versteigerungsauftrag bildet die rechtliche Grundlage Ihrer Einlieferung. In ihm sind alle Absprachen festgehalten. Mit Ihrer auf dem Versteigerungsauftrag festgehaltenen Unterschrift beauftragen Sie das Auktionshaus, Ihr Kunstwerk auf der Auktion anzubieten und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie überdies, rechtmässiger Eigentümer des zur Versteigerung gelangenden Werkes zu sein.

Schätzpreis und Limite

Der Schätzpreis ist die mit Ihnen besprochene und im Katalog veröffentlichte Schätzung des Kunstwerkes.

Die mit Ihnen vereinbarte Limite ist der Mindestpreis, zu dem Sie bereit sind, das Kunstwerk zu verkaufen (vor Abzug von Kommission).

  • Fixe Limite: vereinbarte Limite wird nicht unterschritten.
  • Ohne Limite: Verkauf in der Regel nicht unter der Hälfte des oberen Schätzpreises

Die Limite ist vertraulich zwischen Einlieferer und Auktionshaus. Die Limite liegt in der Regel unterhalb oder in der Nähe des Schätzpreises, welcher im Katalog veröffentlich ist.

Ausstellung und Auktion

Unmittelbar vor der Auktion findet eine achttägige Vorbesichtigung statt, in der alle Objekte ausgestellt werden und die allen Interessenten Gelegenheit zur persönlichen Sichtung des Versteigerungsgutes bietet.

Durch den in hoher Auflage ins In- und Ausland versandten Katalog, den online Katalog und die geschmackvoll arrangierte, stets gut frequentierte Ausstellung wird unser Angebot einem breiten Interessentenkreis zugänglich gemacht.

Während der Auktion können unsere Kunden direkt im Saal, schriftlich oder am Telefon mitbieten. Das Kunstobjekt wird dem Meistbietenden zugeschlagen.

Zuschlag / Hammerpreis

Der Zuschlag (Hammerpreis) ist der Preis, zu dem der Auktionator das Los zuschlägt. Von ihm werden Kommission sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer abgezogen.

Kommission

Das Auktionshaus erhält vom Einlieferer eine Verkaufskommission. Die Kommission wird von dem Zuschlagspreis abgezogen. Sie ist das Entgelt, das dem Auktionshaus für seine Bemühungen zukommt.

Die Katalogisierung der Objekte sowie Abbildung, Versicherung, Lagerung, Ausstellung, Werbung und Durchführung der Auktion sind in der Kommission inbegriffen.

Mehrwertsteuer

Die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) wird nach den geltenden Bestimmungen zusätzlich auf die Dienstleistung (Kommission) erhoben und detailliert in Abzug gebracht.

Abrechnung

Gleich nach der Auktion werden die Resultate auf dem Internet publiziert.

Binnen sechs Wochen nach der Auktion erfolgt die Auszahlung des Erlöses – Voraussetzung dazu ist der vollständige Zahlungseingang der Käuferschaft. Das Guthaben wird vorzugsweise auf ein Bankkonto überwiesen.

Unverkaufte Objekte

Das Auktionshaus Stuker ist berechtigt, bei Nichtverkauf an der Auktion die eingelieferten Objekte nachträglich (2 Wochen nach der Auktion) zu den vereinbarten Konditionen zu veräussern.

Nach Vereinbarung mit dem Auktionshaus können unverkaufte Objekten in einer späteren Auktion wiederkommen.